Wer aus einer Wohnung auszieht, hegt keine Leidenschaft für das alte Mietobjekt. Das weiß auch der Vermieter und versucht nicht selten, Schönheitsreparaturen auf ihn abzuwälzen. Oftmals mit Erfolg – trotz einer mieterfreundlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren. zum vollständigen Artikel >